Dorferneuerung in Driftsethe (von 2001 bis 2008)
Einige wesentliche Fakten zur Dorferneuerung Driftsethe (Ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit! Im Einzelfall ist als Entscheidungsstelle das Amt für Landentwicklung zuständig)
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Der Dorferneuerungsplan ist von der Bezirksregierung Lüneburg genehmigt worden. (Ein Präsenzexemplar des Dorferneurungsplans kann beim Bürgermeister ausgeliehen werden.)
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Förderungshöchstbetrag für Dorferneuerungsmaßnahmen: 500000 €
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Förderungszeitraum: bis einschließlich 2008
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Fördermittel sollen möglichst in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten Maßnahmen eingesetzt werden.
Bezuschussung für öffentliche Maßnahmen:
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Zuschusshöhe: 50% der nachgewiesenen Kosten (Material, Arbeitslohn, Planung, ...)
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maximal 50000€ für "Kultur", sonst 25000€; Straßenbau etc.: generell 50% "ohne" Limit
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Maßnahme muss im Dorferneuerungsplan vorskizziert sein
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Gestaltungsrichtlinien und weitere Vorgaben sind zu beachten, z.B. werden sanitäre Anlagen, Heizungsanlagen, Innenausbau usw. nicht gefördert
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bei Eigenleistungen: 50% nur für´s Material
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Wenn Anlieger- bzw. Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden ist (z.B. Erneuerung einer Straße): Zuwendungshöhe 50 % der Gesamtmaßnahme, die restlichen 50% werden zwischen Anliegern und öffentlicher Hand entsprechend der Satzung aufgeteilt
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Zuschussbedarf: mindestens 5000 € müssen erreicht werden; also mind. 10000 € Gesamtkosten
Bezuschussung für Vereine e.V. mit Gemeinützigkeitsnachweis (vom Finanzamt):
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bei Eigenleistungen: 30% Zuschuss für Material + Arbeitsaufwand in Höhe von ½ des entsprechenden Nettounternehmenslohn, bis max. 30000€
Bezuschussung für Privatmaßnahmen:
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Zuschusshöhe: 30% der nachgewiesenen Kosten (Material, Arbeitslohn, ...)
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Zuschusshöhe bei Ausführung in Eigenleistung: 30% nur für´s Material
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Gestaltungsrichtlinien und weitere Vorgaben sind zu beachten (Ein Präsenzexemplar mit den Gestaltungsrichtlinien kann beim Bürgermeister ausgeliehen werden!)
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Maximalzuwendungsbetrag: 20000 € pro Einzelobjekt
Anträge gibt´s beim Bürgermeister und bei der Samtgemeindeverwaltung bei Herrn Horch. Es ist notwendig, die Maßnahme dem zuständigen Betreuungsbüro Jensen (Tel.: 0441 51962) vorher vorzustellen. Außerdem wird eine Kostenschätzung benötigt.
Umgesetzt wurden: 5 öffentliche Maßnahmen und ca. 12 private Maßnahmen